Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag verlangen schnelles und überlegtes Handeln. Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber und vertrete sie vor den Arbeitsgerichten in Brandenburg und Berlin.
Wichtig: Drei-Wochen-Frist
Gegen eine Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Melden Sie sich deshalb sofort.
Wobei ich Sie unterstütze
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Ich prüfe Form, Fristen, Kündigungsgrund, Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung und erhebe fristgerecht Kündigungsschutzklage. Eine Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (§§ 1, 23 KSchG).
Abfindung
Einen allgemeinen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis wird sie häufig im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt. Ich verhandle für Sie und behalte Steuern und Arbeitslosengeld im Blick.
Aufhebungsvertrag
Unterschreiben Sie nicht vorschnell: Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen auslösen (§ 159 SGB III). Ich prüfe und verhandle den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
Abmahnung
Ich prüfe, ob eine Abmahnung berechtigt ist, verlange gegebenenfalls ihre Entfernung aus der Personalakte oder bereite eine Gegendarstellung vor.
Arbeitszeugnis
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis, auf Wunsch als qualifiziertes Zeugnis mit Leistung und Verhalten (§ 109 GewO). Ich prüfe die Formulierungen und setze Berichtigungen durch.
Lohn, Überstunden, Mobbing
Ich mache ausstehenden Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubsabgeltung geltend und unterstütze bei Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz – einem Thema, mit dem ich mich auch wissenschaftlich befasse. Achten Sie auf Ausschlussfristen: Ansprüche können nach Arbeits- oder Tarifvertrag oft schon nach drei Monaten verfallen.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber berate ich bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen, damit Maßnahmen rechtssicher sind und Prozessrisiken klein bleiben.
Meine Bücher zum Thema
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Kündigung erhalten oder Aufhebungsvertrag vorgelegt? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir – die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich.