Baurecht – für Bauherren und Handwerker
Ob Neubau, Sanierung oder Handwerkerauftrag: Streit am Bau kostet Zeit, Geld und Nerven. Ich berate und vertrete private Bauherren ebenso wie Handwerksbetriebe und Bauunternehmen – außergerichtlich und vor Gericht, in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam und Berlin.
Wobei ich Sie unterstütze
Baumängel und Gewährleistung
Ich prüfe, ob ein Mangel vorliegt, setze Fristen zur Nacherfüllung und mache Minderung, Kostenvorschuss oder Schadensersatz geltend. Bei Bauwerken verjähren Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Abnahme
Mit der Abnahme wird der Werklohn fällig, die Beweislast für Mängel geht auf den Bauherrn über und die Verjährung beginnt. Ich begleite Abnahmen, formuliere Vorbehalte und wehre unberechtigte Abnahmeverweigerungen ab (§ 640 BGB).
Werklohn, Abschläge und Nachträge
Für Handwerker setze ich offene Rechnungen, Abschlagszahlungen (§ 632a BGB) und Nachtragsvergütungen (§§ 650b, 650c BGB) durch – unter bestimmten Voraussetzungen auch mit einer Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB). Für Bauherren prüfe ich, ob Rechnung und Nachträge berechtigt sind.
Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
Ich prüfe und gestalte Bau- und Handwerkerverträge nach BGB und VOB/B. Beim Verbraucherbauvertrag achte ich auf Baubeschreibung, Widerrufsrecht und die Begrenzung von Abschlagszahlungen (§§ 650i ff. BGB).
Beweissicherung
Mängel müssen bewiesen werden. Mit einem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) stellt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Zustand fest – das hemmt zugleich die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).
Sanierung, Photovoltaik, Wärmepumpe
Bei Photovoltaik- und Heizungsanlagen, Fenstern, Dach und Fassade entsteht häufig Streit über Mängel, Termine und Mehrkosten. Diese Konstellationen kenne ich aus meiner laufenden Praxis.
Typische Fragen von Handwerkern
- Der Kunde möchte einen Pauschalvertrag
- Der Kunde zahlt die Rechnung nicht
- Der Kunde hat den Vertrag gekündigt.
- Der Kunde reklamiert einen Mangel.
- Der Kunde möchte eine Erfüllungsbürgschaft.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Informationen nicht bereit.
- Der Kunde verweigert oder verzögert die Abnahme.
Typische Fragen von Bauherren
- Der Handwerker kommt nicht wie vereinbart.
- Der Handwerker arbeitet zu langsam
- Der Handwerker möchte eine Garantie.
- Der Handwerker möchte eine Anzahlung.
- Der Handwerker möchte einen Zusatzauftrag
- Der Handwerker hält sich nicht an eine DIN-Norm.
- Der Handwerker möchte mehr Geld als vereinbart.
So gehe ich vor
- Sie schildern mir den Fall und senden Vertrag, Angebote, Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr.
- Ich gebe Ihnen eine rechtliche Einschätzung mit Kostenrisiko.
- Ich suche zuerst eine außergerichtliche Lösung – als zertifizierter Mediator auch so, dass die Baustelle weiterlaufen kann.
- Wenn nötig, sichere ich Beweise und setze Ihre Rechte vor Gericht durch.
Meine Bücher zum Thema
Häufige Fragen zum Baurecht
Schildern Sie mir Ihr Bauproblem – telefonisch oder per E-Mail. Die erste Kontaktaufnahme ist unverbindlich.