Betriebskosten

Betriebskosten

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Betriebskosten sind die laufenden Kosten des Gebäudes, etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hauswart und Versicherungen. Der Mieter muss sie nur tragen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist, und nur für Kostenarten, die in der Betriebskostenverordnung genannt sind. Der Vermieter muss wirtschaftlich handeln.

Rechtsgrundlage § 556 BGB; Betriebskostenverordnung

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.