Betriebskosten

Verbrauchsinformation

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Sind fernablesbare Zähler installiert, muss der Vermieter dem Mieter seit 2022 monatlich Informationen über seinen Heiz- und Warmwasserverbrauch zur Verfügung stellen – mit Vergleich zum Vormonat, zum Vorjahresmonat und zu einem Durchschnittsnutzer.

Rechtsgrundlage § 6a Heizkostenverordnung

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Mieter und Vermieter in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Kostenübernahme. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.