Dr. Norbert Klingel Rechtsanwalt und Mediator

Urteile zum Verbraucherrecht:

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug nach den zu sog. "Montagsautos" entwickelten Grundsätzen setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts einen Sachmangel aufweist.
Fehlt es daran, kann der Rücktritt nicht allein darauf gestützt werden, dass das Fahrzeug wegen einer Vielzahl in der Vergangenheit bestehender - zwischenzeitlich beseitigter - Mängel fehleranfällig sei. KG Berlin, Beschluss v. 19.07. 2012, AZ. 23 U 79/12  Weiter