Dr. Norbert Klingel Rechtsanwalt und Mediator

Baurecht

  • Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

    Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne per Telefon oder über die Online-Anfrage auf mich zukommen. Dort können Sie Angaben machen, die bei der Beantwortung der Anfrage hilfreich sind.

    Seeberg 40

    14532 Kleinmachnow

    Sofortkontakt: 033203 86380

    Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Durch ihre Anfrage entstehen keine Kosten.

    Informationen, die Sie auf diesem Wege an die Kanzlei senden, werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.

     

    Verkehrsrecht

    Verkehrsrecht

    Sie hatten einen Verkehrsunfall in Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow oder wo auch immer ?

    Wir helfen Ihnen, den damit verbunden Ärger und die erforderlichen Schreibereien auf ein Minimum zu reduzieren. Wir erledigen für Sie den kompletten Schriftverkehr mit Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Autohaus, Sachverständigen, Polizei, Rettungswagen. Sie können sich jederzeit über den aktuellen Stand der Sache in der für Sie angelegten Internetakte unterrichten. Mit dem Unfall haben Sie schon Ärger genug. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen voni der Durchsetzung Ihrer Rechte abhalten. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Verkehrsunfällen.

    Was sollten Sie nach einem Unfall tun?

    • Sichern Sie die Unfallstelle!
    • Leisten Sie ggf. Erste Hilfe!
    • Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei!

    NOTIEREN SIE

    1. das amtliche Kennzeichen
    2. Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
    3. Adressen von Zeugen
    4. Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizisten

    FOTOGRAFIEREN SIE
    nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc; fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an. Fotos mit Handy sind vollkommen ausreichend. Wenn Sie dies nach einen Unfall lesen, ist dies nicht mehr sehr hilfreich. Sie können sich ein Merkblatt in Ihr Handschufach legen, damit Sie bei einem Unfall mit einem kühlen Kopf reagieren können

    Das sollten Sie nicht tun

    Sie sollten die Unfallregulierung nicht durch die Versicherung des Unfallverursachers steuern lassen
    Der Geschädigte wird häufig auf Stundenverrechnungssätze sogenannter Vertrauenswerkstätten verwiesen, die oft in der Lage zu sein scheinen, deutlich preiswerter instand zu setzen als ein fabrikatsgebundener Kfz-Betrieb.

    Hintergrund sind oft Sonderkonditionen, die ausschließlich für bestimmte Versicherer gelten. Was jedoch häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass diese Betriebe oft nicht in der Lage sind, Garantieleistungen des Herstellers zu erbringen oder nach Ablauf der Garantie auch Kulanzleistungen zur Verfügung zu stellen.

    Entscheidend aber ist die Frage, ob die als Vertrauensbetrieb benannten Reparaturbetriebe überhaupt in der Lage sind, eine fachgerechte und qualifizierte Reparatur nach Herstellervorgaben durchzuführen. Gerade der zunehmende Einsatz von Elektronikbauteilen in Fahrzeugen, hochkomplexe Bremsanlagen und andere sicherheitsrelevante Technik setzt in Reparaturbetrieben einen hohes Maß an Fort- und Weiterbildung sowie die Nutzung von technischen Informationen voraus, die der Hersteller seinen Betrieben zur Verfügung stellt.

    Bestimmte Arbeiten an Fahrzeugen dürfen nur mit speziell hergestellten Werkzeugen ausgeführt werden. Nicht immer scheint sichergestellt, dass die von Versicherungen benannten Werkstätten diese Ausrüstung auch besitzen.

    Jedem geschädigten Autofahrer ist daher zu raten, sich nach einem Verkehrsunfall nicht auf Hinweise des gegnerischen Versicherers zu stützen, sondern die Unfallschadenabwicklung zusammen mit der Werkstatt des Vertrauens iin die eigene Hand zu nehmen. Hierbei hilft der Rat eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und natürlich der Rat eines Verkehrsrechtsanwaltes.

    Nach ständiger Rechtsprechung hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Stundenverrechnungssatzes und damit auf Erstattung der Reparaturkosten in einem markengebundenen Kfz-Betrieb. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer günstigeren Reparaturmöglichkeit besteht nur, wenn die alternative Reparaturmöglichkeit in jeder Beziehung gleichwertig ist. Hierzu zählt unter anderem auch, dass der preiswertere Reparaturbetrieb nachweisen kann, eine entsprechende technische Ausstattung vorzuhalten und er nachweisen kann, markenspezifisch geschult zu sein. Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass Garantier- und Kulanzansprüche nicht verloren gehen.

    In aller Regel wird ein derartiger Nachweis nicht zu erbringen sein.

    Jeder Geschädigte und jeder Autofahrer ist gut beraten, wenn er bei der Wahl des Kfz-Reparaturbetriebes hohe Qualitätsstandards verlangt. Dies dient der Verkehrssicherheit und dem Werterhalt Ihres Fahrzeuges

    Sie können mir die Unfalldaten über den sicheren Link Unfall meldenoder telefonisch zukommen lassen. Gerne komme ich auch zu Ihnen, um den Unfall, bzw. Schaden aufzunehmen. Ich nehme Ihnen alle Unannehmlichkeiten ab, soweit mir das möglich ist. Gerne rufen ich Sie zu jeder Ihnen lieben Zeit auch auf Ihr Handy an.

      Auf Youtube wird das auch erklärt.

    Es kann für Sie persönlich eine Cloud zur Abwicklung des Unfalles eingerichtet werden.

    Weitere Rechtsgebiete

    Vertragsrecht

    Ich stehe Ihnen auch bei anderen Fragestellungen zur Seite. Meine Themengebiete finden Sie unter Schwerpunkte.

    Baurecht

    Handwerker

    Sie sind Handwerker und haben ein Problem mit dem Kunden?

    Probleme für den Handwerker:

    • der Kunde will einen Pauschalvertrag
    • der Kunde zahlt die Rechnung nicht
    • der Kunde hat den Vertrag gekündigt
    • der Kunde rügt einen Mangel
    • der Kunde will eine Erfüllungsbürgschaft
    • der Kunde stellt nicht die nötigen Informationen
    • der Kunde verweigert oder verzögert die Abahme

    Sie sind Kunde und haben ein Problem mit einem Handwerker ?

    Probleme für den Kunden:

    • der Handwerker kommt nicht wie vereinbart
    • der Handwerker arbeitet zu langsam
    • der Handwerker will eine Bürgschaft
    • der Handwerker will eine Abschlagszahlung.
    • der Handwerker will einen Zusatzauftrag
    • der Handwerker beachtet eine DIN nicht
    • der Handwerker will mehr Werklohn als vereinbart
    • Darf der Handwerker die Mängelbeseitigung von der Klärung der Mängelursache abhängig machen?
    • der Handwerker will einen Mangel in der Gewährleistungszeit nicht beseitigen
    • der Handwerker will das Auto nicht ohne Bezahlung der Rechnung herausgeben
    • der Handwerker ist nicht bei der Handwerkskammer gemeldet

    Wenn Sie hierzu fragen haben, stehe ich zu Ihrer Verfügung.

    Tipps für den Umgang mit Handwerkern

     

     

  • Schwerpunkte der Kanzlei

    Die Schwerpunkte der Kanzlei:

    Rechtsanwalt Dr. Klingel, Kleinmachnow,  ist ausgerichtet auf:

    • Bearbeitung von Verkehrsunfällen. Rechtsprobleme rund um das Auto, Verkehrsrecht,
    • öffentliches Straßenrecht,
      Verkehrsberuhigung

      Einer der Schwerpunkte liegt auf der Unterstützung von Privatpersonen, Vereinen und Kommunen bei der rechtlichen Durchsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz. Wir beraten und vertreten Sie umfassend zu Themen wie:

      · Anordnung von Tempobeschränkungen, Spielstraßen oder verkehrsberuhigten Bereichen

      · Errichtung von baulichen Verkehrsberuhigungsanlagen wie Fahrbahnverschwenkungen oder Gehwegvorstreckungen

      · Beschwerden gegen unzureichende oder fehlerhafte Beschilderung

      · Rechtsmittel gegen Verwaltungsentscheidungen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen

      · Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren

      Häufig verkennen Städte hierbei die einschlägigen europarechtlichen Vorgaben und nutzen ihren gesetzlichen Ermessensspielraum nicht ausreichend aus. Ebenso werden vielerorts die Erkenntnisse aus Lärmkatastern und -aktionsplänen nicht angemessen berücksichtigt, obwohl diese zeigen, dass weite Teile der Bevölkerung von hohen Lärmbelastungen betroffen sind.

      In der Praxis zeigt sich oft mangelnde Akzeptanz für Tempobeschränkungen: Der kurze Wechsel zwischen 50 km/h und niedrigeren Geschwindigkeiten sowie ein Straßenausbau für höhere Tempi erschweren die Einhaltung von z.B. Tempo 30 Strecken und -Zonen. Nicht selten wurde sogar direkt nach Fußgängerüberwegen die Beschränkung angeordnet statt davor. Diese und andere Erkenntnisse des Bundesamtes für Umwelt sind vielen Städten nicht bekannt. Es gilt diese Erkenntnisse im Rahmen des Verwaltungsverfahrens miteinzubringen.

      Über viele Jahre habe ich Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gesammelt und konnte zahlreichen Mandanten bereits zu ihrem Recht auf mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz verhelfen.

      Zögern Sie nicht, mich für eine kostenfreie Erstberatung zu kontaktieren. Wir prüfen für Sie auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten übernimmt

    • Arbeitsrecht,
      mehr

      Das Arbeitsrecht ist ein sehr weitreichendes und bedeutsames Rechtsgebiet, das aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen besteht. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und hat somit enormen Einfluss auf das tägliche Leben der meisten Menschen. Ein paar wichtige Punkte dazu:

      · Das Arbeitsrecht ist kein einheitliches Gesetz, sondern basiert auf zahlreichen Regelwerken wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Kündigungsschutzgesetz etc.

      · Neben Gesetzen spielen Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden eine zentrale Rolle für die Arbeitsbedingungen.

      · Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, prägen die Rechtsprechung und Auslegung arbeitsrechtlicher Normen maßgeblich.

      · Das Arbeitsrecht bestimmt wesentliche Aspekte wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz und hat damit direkten Einfluss auf Einkommen und Lebenssituation der meisten Erwerbstätigen. Neben dem individuellen Arbeitsverhältnis regelt es auch Fragen der Mitbestimmung und des kollektiven Arbeitsrechts

    • Führung von Kündigungschutzprozessen,
      Prüfung von Arbeitszeugnissen

      Arbeitszeugnisanalyse und -optimierung für Unternehmen und Arbeitnehmer

      Als erfahrener Arbeitsrechtler analysiere und optimiere ich Arbeitszeugnisse aus beiden Perspektiven:

      Für Arbeitgeber überprüfe ich die rechtskonforme und faire Formulierung von Arbeitszeugnissen für aktuelle Mitarbeiter sowie von Bewerbern eingereichte Zeugnisse. Auf Basis meiner Expertise unterbreite ich gezielte Empfehlungen für sachliche und interessengerechte Zeugnisformulierungen.

      Für Arbeitnehmer analysiere ich eingehend Zwischenzeugnisse sowie Schlusszeugisse nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ich identifiziere kritische Formulierungen und unterbreite Verbesserungsvorschläge, um bestmögliche Referenzen für den weiteren Karriereweg zu erhalten.

      Eine professionelle Arbeitszeugnisoptimierung aus beiden Blickwinkeln ist mein Spezialgebiet. Profitieren Sie von meiner Kompetenz für faire und zukunftsweisende Zeugnisformulierungen. Meine Dienstleistung ist kostengünstig und selbstverständlich diskret. Nutzen Sie meine Expertise für faire Arbeitszeugnisse, ohne unnötige Konflikte oder Kostenrisiken einzugehen zu einem festen Preis von 80 € inclusive Umsatzsteuer."

    • Bußgeldverfahren, Strafverfahren im Verkehrsbereich
    • Beratungsbedarf von Handwerksbetrieben und Kunden, die Probleme mit Handwerkern haben, Baurecht
    • Gestaltung von Verträgen
    • Beratung und Unterstützung in Vertragsverhandlungen
    • Erstattung von Gutachten in schwierigen Rechtsfragen
    • Prüfung von Verträgen und Rechtsfragen
    • Führung von Bauprozessen
    • Bauprojektbegleitung von der Ausschreibung bis zur Abnahme
    • Eintreibung von Forderungen
    • Verbraucherrecht
    • Unterstützung von Vergleichsgesprächen und außergerichtliche Streitbeilegungen
    • Mediation

     

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