Dr. Norbert Klingel Rechtsanwalt und Mediator

Widerrufsbelehrung und Darlehensvertrag

Personen, die nach dem 01.11.2002 ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen haben und das mit den damals hohen Zinsen stehen heute zuweilen vor der Frage, ob Sie die heutigen niedrigen Zinsen auch für sich beanspruchen könnten. Dies würde voraussetzen, dass Sie aus ihrem alten Darlehensvertrag heraus könnten und einen neuen mit niedrigeren Zinsen abschließen könnten.

Hier ist es gut zu wissen, dass es Möglichkeiten gibt, aus dem alten Darlehensvertrag heraus zu kommen. Dies deshalb, weil viele Verträge, die Hamburger Verbraucherzentrale spricht von 80 % der von Ihr untersuchten Darlehensverträge.

Gerne prüfe ich für Sie, ob es für Sie die Möglichkeit gibt, mit sogenannten Widerrufsjoker zu einem günstigeren Kredit zu kommen, um auf diese Art und Weise mehrere Tausend Euro zu sparen.

Einige Urteile sind sehr bekannt geworden, so die Entscheidung des BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10, die nicht im Bankenrecht zugerechnet wird, aber ein grundlegende Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Für den Bereich meines Tätigkeitsbereiches hat sich die Kenntnisse des Urteile des OLG Brandenburg vom 19.03.2014 4 U 64/12 und vom 17.10.2012 als sehr hilfreich erwiesen.

 

 

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