Dr. Norbert U. Klingel

Rechtsanwalt und Mediator Kleinmachnow

Dr. Norbert Klingel

Rechtsanwalt    u.    Mediator

 

 

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Eine verlustreich arbeitende Heizung stellt nicht per se einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Der Kostenaspekt ist für den Begriff des Sachmangels irrelevant. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar. Nur wenn diese hohen Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach den Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen. so: Urteil  KG vom  21.05.2012, AZ: 8 U 217/11

Kraftfahreignung; alter und kranker Mensch
1. Das hohe Alter eines Kraftfahrers rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
2. Nicht jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte bietet Anlass für eine Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis; hinzutreten muss vielmehr, dass es im Einzelfall zu nicht mehr ausreichend kompensierbaren, für die Kraftfahreignung relevanten Ausfallerscheinungen oder Leistungsdefiziten gekommen ist.
Der im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigende Gesichtspunkt einer jahrzehntelangen unfallfreien Teilnahme am Straßenverkehr kann den Befund, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis aktuell nicht mehr befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, nicht entkräften (ebenso entsprechend Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. April 2009 11 CS 09.450 - juris Rn. 17).  Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.05.2012,  OVG 1 S 25.12
 

Verhaltensbedingte Kündigung - Abmahnungserfordernis - Bestreiten einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung mit Nichtwissen - Parteivernehmung

1. Stellt der Arbeitnehmer in der Klageschrift ohne nähere Angaben die Behauptung auf, der Betriebsrat sei zur angegriffenen Kündigung nicht ordnungsgemäß gehört worden, ist es an ihm, nach gegenteiliger Darlegung des Arbeitgebers seine Behauptung zu substantiieren oder klarzustellen, sich auf eine Erklärung mit Nichtwissen gem. § 138 Abs. 4 ZPO beschränken zu wollen, andernfalls die Darstellung des Arbeitgebers gem. § 138 Abs. 2 und 3 ZPO als unstreitig zu behandeln ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Vereidigung im Falle einer Parteivernehmung.
so: LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2012, AZ: 6 Sa 145/12