Dr. Norbert U. Klingel

Rechtsanwalt und Mediator Kleinmachnow

Dr. Norbert Klingel

Rechtsanwalt    u.    Mediator

 

 

Rechtsanwalt Dr. Klingel, Kleinmachnow (zert. Mediator)

Seeberg 40

14532 Kleinmachnow

Sofortkontakt: 033203 86380

Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne per Telefon oder über hier die vorhandenen verschiedenen Kontakformulare (Anfrage, Unfall melden, Bußgeldanfrage) auf mich zukommen. Dort können Sie Angaben machen, die bei der Beantwortung der Anfrage hilfreich sind.

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Durch ihre Anfrage entstehen keine Kosten.

Informationen, die Sie auf diesem Wege an die Kanzlei senden, werden verschlüsselt übertragen und sind somit für unbefugte Dritte nicht einsehbar.

 

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow oder wo auch immer ?

Wir helfen Ihnen, den damit verbunden Ärger und die erforderlichen Schreibereien auf ein Minimum zu reduzieren. Wir erledigen für Sie den kompletten Schriftverkehr mit Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Autohaus, Sachverständigen, Polizei, Rettungswagen. Sie können sich jederzeit über den aktuellen Stand der Sache in der für Sie angelegten Internetakte unterrichten. Mit dem Unfall haben Sie schon Ärger genug. Lassen Sie sich nicht von Versicherungen voni der Durchsetzung Ihrer Rechte abhalten. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung bei der Abwicklung einer Vielzahl von Verkehrsunfällen.

Was sollten Sie nach einem Unfall beachten?

  • Sichern Sie die Unfallstelle!
  • Leisten Sie ggf. Erste Hilfe!
  • Verständigen Sie so bald wie möglich die Polizei!

NOTIEREN SIE

  1. das amtliche Kennzeichen
  2. Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  3. Adressen von Zeugen
  4. Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizisten

FOTOGRAFIEREN SIE
nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc; fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an. Fotos mit Handy sind vollkommen ausreichend. WEnn Sie dies nach einen Unfall lesen, ist dies nicht mehr sehr hilfreich. Sie können sich ein Merkblatt in Ihr Handschufach legen, damit Sie bei einem Unfall mit einem kühlen Kopf reagieren können

Das sollten Sie nicht tun

Sie sollten die Unfallregulierung nicht durch die Versicherung des Unfallverursachers steuern lassen
Der Geschädigte wird häufig auf Stundenverrechnungssätze sogenannter Vertrauenswerkstätten verwiesen, die oft in der Lage zu sein scheinen, deutlich preiswerter instand zu setzen als ein fabrikatsgebundener Kfz-Betrieb.

Hintergrund sind oft Sonderkonditionen, die ausschließlich für bestimmte Versicherer gelten. Was jedoch häufig übersehen wird, ist die Tatsache, dass diese Betriebe oft nicht in der Lage sind, Garantieleistungen des Herstellers zu erbringen oder nach Ablauf der Garantie auch Kulanzleistungen zur Verfügung zu stellen.

Entscheidend aber ist die Frage, ob die als Vertrauensbetrieb benannten Reparaturbetriebe überhaupt in der Lage sind, eine fachgerechte und qualifizierte Reparatur nach Herstellervorgaben durchzuführen. Gerade der zunehmende Einsatz von Elektronikbauteilen in Fahrzeugen, hochkomplexe Bremsanlagen und andere sicherheitsrelevante Technik setzt in Reparaturbetrieben einen hohes Maß an Fort- und Weiterbildung sowie die Nutzung von technischen Informationen voraus, die der Hersteller seinen Betrieben zur Verfügung stellt.

Bestimmte Arbeiten an Fahrzeugen dürfen nur mit speziell hergestellten Werkzeugen ausgeführt werden. Nicht immer scheint sichergestellt, dass die von Versicherungen benannten Werkstätten diese Ausrüstung auch besitzen.

Jedem geschädigten Autofahrer ist daher zu raten, sich nach einem Verkehrsunfall nicht auf Hinweise des gegnerischen Versicherers zu stützen, sondern die Unfallschadenabwicklung zusammen mit der Werkstatt des Vertrauens iin die eigene Hand zu nehmen. Hierbei hilft der Rat eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und natürlich der Rat eines Verkehrsrechtsanwaltes.

Nach ständiger Rechtsprechung hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Erstattung des Stundenverrechnungssatzes und damit auf Erstattung der Reparaturkosten in einem markengebundenen Kfz-Betrieb. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer günstigeren Reparaturmöglichkeit besteht nur, wenn die alternative Reparaturmöglichkeit in jeder Beziehung gleichwertig ist. Hierzu zählt unter anderem auch, dass der preiswertere Reparaturbetrieb nachweisen kann, eine entsprechende technische Ausstattung vorzuhalten und er nachweisen kann, markenspezifisch geschult zu sein. Natürlich muss auch sichergestellt sein, dass Garantier- und Kulanzansprüche nicht verloren gehen.

In aller Regel wird ein derartiger Nachweis nicht zu erbringen sein.

Jeder Geschädigte und jeder Autofahrer ist gut beraten, wenn er bei der Wahl des Kfz-Reparaturbetriebes hohe Qualitätsstandards verlangt. Dies dient der Verkehrssicherheit und dem Werterhalt Ihres Fahrzeuges

Sie können mir die Unfalldaten über den sicheren Link Unfall melden oder telefonisch zukommen lassen. Gerne komme ich auch zu Ihnen, um den Unfall, bzw. Schaden aufzunehmen. Ich nehme Ihnen alle Unannehmlichkeiten ab, soweit mir das möglich ist. Gerne rufen ich Sie zu jeder Ihnen lieben Zeit auch auf Ihr Handy an.

 

Auf Youtube wird das auch erklärt

 

Es kann für Sie persönlich eine Cloud zur Abwicklung des Unfalles eingerichtet werden

 

Sie sind Handwerker und haben ein Problem mit dem Kunden ?

Oder Sie sind Kunde und haben ein Problem mit einem Handwerker ?

Die Probleme können sehr vielfältig sein.

Probleme für den Handwerker:

  • der Kunde will einen Pauschalvertrag
  • der Kunde zahlt die Rechnung nicht
  • der Kunde hat den Vertrag gekündigt
  • der Kunde rügt einen Mangel
  • der Kunde will eine Erfüllungsbürgschaft
  • der Kunde stellt nicht die nötigen Informationen
  • der Kunde verweigert oder verzögert die Abahme

Probleme für den Kunden:

  • der Handwerker kommt nicht wie vereinbart
  • der Handwerker arbeitet zu langsam
  • der Handwerker will eine Bürgschaft
  • der Handwerker will eine Abschlagszahlung.
  • der Handwerker will einen Zusatzauftrag
  • der Handwerker beachtet eine DIN nicht
  • der Handwerker will mehr Werklohn als vereinbart
  • Darf der Handwerker die Mängelbeseitigung von der Klärung der Mängelursache abhängig machen?
  • der Handwerker will einen Mangel in der Gewährleistungszeit nicht beseitigen
  • der Handwerker will das Auto nicht ohne Bezahlung der Rechnung herausgeben
  • der Handwerker ist nicht bei der Handwerkskammer gemeldet

Wenn Sie hierzu fragen haben, stehe ich zu Ihrer Verfügung.

Tipps für den Umgang mit Handwerkern

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